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Es ist geschafft!
Autor: Hans-Peter Studer

Autor: Hans-Peter Studer

Ein überwältigender Sieg für die Komplementärmedizin

Quelle: www.nath-pool.ch, Magazin, 21.5.2009

Am 17. Mai 2009 wurde Medizingeschichte geschrieben. Die Schweiz ist das erste Land, welches die Komplementärmedizin in der Verfassung verankert hat. Möglich wurde dieser Erfolg, weil sich alle komplementärmedizinischen Leistungserbringer – von Ärztinnen und Ärzten über Therapeut/innen, Drogist/innen und Pflegefachleuten bis hin zu Heilmittel-Herstellern – für das gemeinsame Anliegen stark machten. Für jene, die der Komplementärmedizin in der Vergangenheit unablässig Steine in den Weg legten, wird es nun schwierig werden, sich weiterhin quer zu stellen.

Ärztliche Komplementärmedizin wieder in die Grundversicherung aufnehmen

Die mit dem neuen Verfassungsartikel verbundenen Forderungen sind klar und wurden von der großen Mehrheit des Parlaments unterstützt. Es geht zum einen darum, jene fünf Methoden der ärztlichen Komplementärmedizin wieder in die Grundversicherung aufzunehmen, die bereits von 1999 bis 2005 darin enthalten waren. Die wissenschaftliche Evaluation hat gezeigt, dass dadurch auf der einen Seite kaum zusätzliche Kosten entstanden und auf der anderen Seite erhebliche Einsparungen möglich wurden. Denn mit komplementärmedizinischen Methoden lassen sich vor allem chronische Krankheiten oft kostengünstiger und wirksamer behandeln als mit reiner Schulmedizin. Die Wiederaufnahme von fünf Methoden der ärztlichen Komplementärmedizin ermöglicht darüber hinaus, dass Patientinnen und Patienten, welche keine Zusatzversicherung mehr abschließen können, wieder Zugang zu einer komplementärmedizinischen Grundversorgung erhalten. Die Ergänzung der Schulmedizin mit ärztlicher Komplementärmedizin in der Grundversicherung bedarf keiner Gesetzesänderung. Sie setzt jedoch die Bereitschaft des Gesundheitsministers und der Behörden voraus, sich nicht weiter hinter dem Argument der fehlenden Wissenschaftlichkeit zu verschanzen. Die Wirksamkeit der Komplementärmedizin – so hat es auch das Bundesgericht festgehalten – muss mit wissenschaftlichen Methoden geprüft werden, die ihr gerecht werden. Das ist im Rahmen des Programms Evaluation Komplementärmedizin (PEK) bereits geschehen und zwar mit überwiegend positiven Ergebnissen. Falls der derzeitige Gesundheitsminister dem weiterhin keine Rechnung tragen und den Volkswillen missachten will, wird es vor allem für die direkt betroffene FDP darum gehen müssen, ihn im eigenen Interesse zum Rücktritt zu bewegen.

Eidgenössische Diplome für die nicht-ärztliche Komplementärmedizin

Eine zweite Forderung, die mit dem Verfassungsartikel verbunden ist, betrifft die nichtärztliche Komplementärmedizin. Sie soll weiterhin Bestandteil der Zusatzversicherung bleiben, aber auf eidgenössischer Ebene so geregelt werden, dass die Qualität gewährleistet und an eine angemessene Ausbildung gekoppelt wird.

Diesbezüglich waren die Arbeiten der Fachgesellschaften in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BTT im Hinblick auf zwei eidgenössisch anerkannte komplementär- und alternativmedizinische Berufsbilder bereits weit fortgeschritten. Vor zwei Jahren jedoch wurden sie – ebenfalls vom derzeitigen Gesundheitsminister – abrupt gestoppt, mit der Begründung, es gelte, erst den Ausgang der Volksabstimmung zur Komplementärmedizin abzuwarten. Das Abstimmungsergebnis ist nun sehr eindeutig ausgefallen, und es spricht nichts mehr dagegen, die begonnenen Arbeiten zügig fertig zu stellen. Damit im Zusammenhang sind die Kantone aufgerufen, die Qualität der nichtärztlichen Komplementärmedizin in angemessener Weise sicherzustellen. Einfach jedermann die beliebige Ausübung einer komplementärmedizinischen Tätigkeit zu gestatten, genügt dieser Anforderung sicher nicht.

Vereinfachte Zulassung komplementärmedizinischer Heilmittel

Eine dritte Forderung, die mit dem Verfassungsartikel verbunden ist, betrifft die komplementärmedizinischen Heilmittel. Der gesetzlichen Bestimmung, dass sie erleichtert zuzulassen sind, ist nun dringend Nachachtung zu verschaffen. Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat diese nämlich in den vergangenen Jahren im gegenteiligen Sinn ausgelegt und derart viele unnötige bürokratische Hürden gesetzt, dass der traditionelle Heilmittelschatz ernsthaft bedroht ist. Bereits hat das Parlament nun klare Gegenakzente gesetzt. Weitere Bestimmungen, die solche Behördenwillkür künftig verhindern, werden bei der anstehenden Revision ins Heilmittelgesetz aufgenommen werden müssen. Insbesondere sollen sie präzisieren, was auch die Behörden unter einer erleichterten Zulassung von Naturheilmitteln zu verstehen haben. Zudem muss die Abgabe von Naturheilmitteln so ge regelt werden, dass sie auch für Drogisten und Heilpraktiker umfassender möglich ist.

Die klaren Forderungen gezielt umsetzen

Auf der Ebene der Kantone schließlich wird es darum gehen, dafür zu sorgen, dass auch an Spitälern ein angemessenes Angebot an komplementärmedizinischen Methoden geschaffen wird und dass Komplementärmedizin in die Ausbildung sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch von Pflegefachpersonal integriert wird. An den Universitäten soll zu diesem Zweck die Zahl der komplementärmedizinischen Lehrstühle von derzeit drei auf elf erhöht werden. Zudem ist seitens der Politik dafür zu sorgen, dass der komplementärmedizinischen Forschung angemessene öffentliche Mittel zur Verfügung stehen. Um die Verwirklichung dieser konkreten Forderungen zu gewährleisten, bedarf es seitens der Komplementärmedizin weiterhin gezielter gemeinsamer Impulse. Hilfreich ist dabei sicherlich, dass sich zu diesem Zweck unter Führung von Ständerat Rolf Büttiker und Nationalrätin Edith Graf-Litscher eine parlamentarische Gruppe gebildet hat, der bereits 30 Bundesparlamentarierinnen und -parlamentarier angehören.


Zum Autor Dr. oec. Hans-Peter Studer

Hans-Peter Studer lebt in Speicherschwendi, Appenzell Ausserrhoden, und ist freiberuflich als Gesundheits- und Mitweltökonom tätig. Er war im schweizerischen Programm Evaluation Komplementärmedizin (PEK) für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Komplementärmedizin zuständig und ist Autor zahlreicher Bücher, unter anderem von: „Jenseits von Kapitalismus und Kommunismus“, „Gesundheit in der Krise“ und „Die Grenzen des Turbokapitalismus“.

Kontakt: Rickstrasse 31, CH-9037 Speicherschwendi, Tel. 0041 / 71 / 3443837, hpstuder@swissonline.ch